Masterarbeit und Kolloquium

Table of contents

Zulassung zur Masterarbeit

Vorrausetzung für Ihre Zulassung zur Masterarbeit ist der Abschluss aller Module aus dem ersten und zweiten Semester (49 Leistungspunkte).

Thema der Masterarbeit

In der Regel entscheiden Sie selbst, welches Thema Sie für Ihre Masterarbeit wählen. Wenden Sie sich im Verlauf des 3. Semesters an den Betreuer oder die Betreuerin, um das Thema zu präzisieren. Fügen Sie die Themenbeschreibung dem Antrag auf Zulassung bei. In wenigen Einzelfällen schlagen auch die Professorinnen und Professoren Themen vor.

Gutachterinnen und Gutachter

Die Gutachterinnen oder Gutachter suchen Sie sich selbst. Ein Erstgutachten kann ausschließlich durch hauptamtliche Lehrende der HTW Berlin erfolgen, wohingegen ein Zweitgutachten auch durch Lehrbeauftragte der HTW Berlin oder eine externe Person mit gleichem oder höherwertigen Abschluss erfolgen kann.

Umfang, Form und Bearbeitungszeit

Für die Masterarbeit werden etwa 60 Seiten veranschlagt. Den Umfang und die Form sollten Sie vorab mit Ihrem Prüfer oder Ihrer Prüferin absprechen. Die Bearbeitungszeit umfasst maximal 18 Wochen. Für die erfolgreich abgeschlossene Masterarbeit erhalten Sie 15 Leistungspunkte.  

Kolloquium

Wenn Sie die Masterarbeit erfolgreich erstellt haben und 75 Leistungspunkte nachweisen können, werden Sie zur mündlichen Prüfung (Kolloquium) zugelassen. Das Kolloquium bezieht sich auf das Thema Ihrer Masterarbeit und setzt es in Beziehung zu den Inhalten des Studiums.