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Masterarbeit und Kolloquium

15 Leistungspunkte, 18 Wochen Bearbeitungszeit, ein Thema aus Ihrer eigenen Praxis. Hier steht, bis wann Sie sich anmelden, wer worüber entscheidet und was am Ende zählt.

Die Termine

Die Anmeldung erfolgt in der Prüfungsverwaltung, nicht beim Studiengang. Die Fristen stehen in § 9 der Studien- und Prüfungsordnung und sind Ausschlussfristen.

Bearbeitung imAnmeldung bisZulassung durch den PrüfungsausschussBearbeitungszeit
Wintersemester20. Septembersoll bis 15. November erfolgen18 Wochen ab Bearbeitungsbeginn
Sommersemester20. Februarsoll bis 15. Mai erfolgen18 Wochen ab Bearbeitungsbeginn

Bearbeitungsbeginn und Abgabetermin legt der Prüfungsausschuss schriftlich fest. Ein Thema wird in einem Semester nur einmal vergeben, es lohnt sich also, früh mit der Betreuerin oder dem Betreuer zu sprechen.

So läuft es ab

Sechs Schritte. Bei dreien sind Sie am Zug, bei dreien die Hochschule.

  1. Sie

    Thema finden und Erstgutachten klären

    Das Thema kommt aus Ihrer berufspraktischen Tätigkeit oder ist frei gewählt, muss aber einen Bezug zu den Lehrinhalten haben. Sprechen Sie im dritten Fachsemester mit der Person, die die Arbeit betreuen soll.

  2. Sie

    In der Prüfungsverwaltung anmelden

    Bis zum 20. September für die Bearbeitung im Wintersemester, bis zum 20. Februar für das Sommersemester. Auf dem Zulassungsantrag stehen Thema und vorgeschlagene Prüfungskommission.

  3. HTW Berlin

    Der Prüfungsausschuss entscheidet

    Er befindet über die Eignung des Themas und der vorgeschlagenen Kommission und bestätigt das mit der Unterschrift der oder des Vorsitzenden.

  4. HTW Berlin

    Bearbeitungsbeginn und Abgabetermin werden festgelegt

    Schriftlich, durch den Prüfungsausschuss. Ab dem Beginn laufen 18 Wochen.

  5. Sie

    Abgeben

    Spätestens am Abgabetermin, schriftlich und elektronisch bei der Studiengangsadministration.

  6. HTW Berlin

    Begutachtung und Kolloquium

    Ist die Arbeit mindestens mit ausreichend bewertet und haben Sie 75 Leistungspunkte, werden Sie zum Abschlusskolloquium zugelassen.

Was formal gilt

Zulassungalle Module der ersten drei Studienplansemester erfolgreich abgeschlossen. Ausnahme: Ein Modul aus dem zweiten oder dritten Semester darf offen sein, wenn der Abschluss im selben Semester zu erwarten ist und die Arbeit dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird
Umfang15 Leistungspunkte für Masterarbeit und Abschlusskolloquium zusammen
Bearbeitungszeit18 Wochen
Themaaus der berufspraktischen Tätigkeit oder frei gewählt mit Bezug zu den Lehrinhalten. Pro Semester wird ein Thema nur einmal vergeben
Gruppenarbeitzu zweit möglich, wenn die Prüfenden einverstanden sind und die Beiträge abgrenzbar und einzeln bewertbar bleiben
Abgabeschriftlich und elektronisch bei der Studiengangsadministration
WiederholungMasterarbeit und Kolloquium können jeweils einmal wiederholt werden. Wird auch der Wiederholungsversuch mit nicht ausreichend bewertet, ist die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden

Das Abschlusskolloquium

Das Kolloquium orientiert sich am Thema Ihrer Arbeit und setzt es in Bezug zu den Lehrinhalten des Studiengangs.

Zulassungeine mindestens mit ausreichend bewertete Masterarbeit und der erfolgreiche Abschluss aller Module im Umfang von 75 Leistungspunkten
Worum es gehtob Sie das methodische Vorgehen und die Ergebnisse Ihrer Arbeit selbstständig begründen können und über gesichertes Wissen in den betroffenen Fachgebieten verfügen
Gewichtungvier Fünftel Masterarbeit, ein Fünftel Kolloquium

Wichtig für alle, die unter Auflagen zugelassen wurden: Wer bei der Zulassung zum Masterstudium keine 210 Leistungspunkte nachweisen konnte, wird zum Kolloquium nur zugelassen, wenn aus Erststudium und Masterstudium zusammen 285 Leistungspunkte vorliegen. Die im Protokoll der Auswahlkommission festgelegten Auflagen müssen Sie der Prüfungsverwaltung unaufgefordert nachweisen.

Fragen zur Anmeldung

Zu Fristen, Formularen und zur Zulassung wendet man sich an das Programm-Management. Inhaltliche Fragen zum Thema klären Sie mit der Person, die Ihre Arbeit betreuen soll.

Programm-Management schreiben (öffnet in neuem Tab)

Grundlage sind §§ 9 und 10 der Studien- und Prüfungsordnung in der Lesefassung (öffnet in neuem Tab). Bei Abweichungen zwischen dieser Seite und der Ordnung gilt die Ordnung.