Ordnungen und Studienorganisation
Was im Studium gilt, steht nicht auf dieser Seite, sondern in den Ordnungen. Hier finden Sie die Dokumente im Volltext und daneben die Regeln, nach denen im Alltag am häufigsten gefragt wird: Prüfungen, Wiederholungen, Beurlaubung, Verlängerung.
Für Sie gilt die Ordnung, die zum Zeitpunkt Ihrer Immatrikulation in Kraft war – nicht die jeweils neueste. Die Fassung für alle, die ab dem Sommersemester 2016 immatrikuliert wurden, ist unten grün markiert.
Die Ordnungen im Volltext
Alle Ordnungen der HTW Berlin werden als Amtliche Mitteilungsblätter veröffentlicht. Alle Dateien öffnen als PDF.
Immatrikulation ab Sommersemester 2016 – die geltende Fassung
Beginnen Sie mit der Lesefassung. Sie führt die Ursprungsordnung und alle drei Änderungsordnungen in einem Dokument zusammen und ist im Alltag das einzige Dokument, das Sie brauchen.
- AMBl. 03/2016 + 17/2018 + 30/2020 + 11/2022Studien- und Prüfungsordnung, Lesefassung mit allen drei Änderungsordnungen (öffnet in neuem Tab)
- AMBl. 19/2021Zugangs- und Zulassungsordnung, gültig ab Wintersemester 2021/22 (öffnet in neuem Tab)
Einzeldokumente zur geltenden Fassung
- AMBl. 39/2015Zugangs- und Zulassungsordnung, Fassung bis Wintersemester 2021/22 (öffnet in neuem Tab)
- AMBl. 03/2016Studien- und Prüfungsordnung vom 23. November 2015, Ursprungsfassung (öffnet in neuem Tab)
- AMBl. 17/2018Erste Änderungsordnung vom 20. Juni 2018 (öffnet in neuem Tab)
- AMBl. 30/2020Zweite Änderungsordnung vom 28. Juli 2020 (öffnet in neuem Tab)
- AMBl. 11/2022Dritte Änderungsordnung vom 6. April 2022 (öffnet in neuem Tab)
Ältere Lesefassungen
Immatrikulation bis Wintersemester 2015/16
Ergänzend für alle Jahrgänge
Rahmenordnungen der HTW Berlin
Neben den Ordnungen des Studiengangs gelten die Rahmenordnungen der Hochschule, darunter die Rahmenstudien- und -prüfungsordnung, die Rahmenauswahlordnung und die Praxisordnung. Sie regeln, was für alle Studiengänge der HTW Berlin gleich ist.
Rahmenordnungen im zentralen Web der HTW Berlin (öffnet in neuem Tab)
Fragen zur Auslegung beantwortet das Programm-Management. Bei Abweichungen zwischen dieser Website und einer Ordnung gilt die Ordnung.
Modulbeschreibungen
Die verbindlichen Modulbeschreibungen mit Lernergebnissen, Prüfungsformen und Literatur liegen im Vorlesungsverzeichnis LSF. Anlage 3 der Studien- und Prüfungsordnung enthält dieselben Angaben in Papierform.
Prüfungen und Wiederholungen
| Wie oft geprüft wird | Jedes Modul schließt im selben Semester mit einer Prüfung ab. |
|---|---|
| Prüfungsformen | Vorzugsweise 90-minütige Klausuren oder Belegarbeiten in Verbindung mit einer Präsentation. Welche Form in einem Modul gilt, teilt die lehrende Person am ersten Präsenztag mit. |
| Versuche je Modul | Ein regulärer Versuch und zwei Wiederholungen, zusammen also drei Versuche. |
| Teilleistungen | Belegarbeiten und andere Teilleistungen verfallen, wenn Sie ein Modul erneut belegen. Sie sind dann noch einmal zu erbringen; eine Übertragung in ein späteres Semester ist nicht möglich. |
| Masterarbeit und Kolloquium | jeweils eine Wiederholung. Wird auch der Wiederholungsversuch mit nicht ausreichend bewertet, ist die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden. |
| Anwesenheit | In der Regel keine Anwesenheitspflicht. Einzelne Pflichttermine kann die lehrende Person zu Beginn des Semesters festlegen. |
Studienzeit unterbrechen oder verlängern
Vier Semester sind die Regelstudienzeit. Wenn das im konkreten Jahr nicht passt, gibt es drei Wege – jeder mit eigenen Folgen für Gebühren und Stundenplan.
- Beurlaubung
Ein oder zwei Semester aussetzen
Eine Beurlaubung ist für höchstens zwei aufeinanderfolgende Semester möglich. Antrag und Fristen regelt die zentrale Studienorganisation der HTW Berlin: Informationen zur Beurlaubung (öffnet in neuem Tab).
- Verlängerung
Ein Semester länger studieren
Das fünfte Semester kostet keine zusätzliche Studiengebühr. Ab dem sechsten Semester wird je Semester eine weitere Rate von 1.500,00 € fällig, dazu 50,00 € Verwaltungsgebühr und 12,50 € Beitrag zur Studierendenschaft.
- Schneller
Vor der Regelstudienzeit abschließen
Grundsätzlich möglich, praktisch selten. Die Gebühr bemisst sich nach den Leistungspunkten des Programms, nicht nach der Studiendauer – sie fällt also in voller Höhe an. Individuelle Prüfungstermine gibt es nicht.
Für alle drei Wege gilt dasselbe praktische Problem: Wer vom regulären Studienverlauf abweicht, kann auf Überschneidungen im Stundenplan treffen. Auflösen lassen sich die in der Regel nicht, weil jedes Modul nur einmal im Jahr in einem festen Slot läuft. Sprechen Sie deshalb vor dem Antrag mit dem Programm-Management.
Einzelne Module ohne Studium belegen
Sie können einzelne Module besuchen, ohne im Studiengang eingeschrieben zu sein – zur Weiterbildung in einem bestimmten Fachgebiet.
| Voraussetzung | Das Modul wird im gewünschten Semester angeboten und es sind Plätze frei. |
|---|---|
| Gebühr | 700,00 € je Modul. Alumni des Studiengangs zahlen 30 Prozent weniger. |
| Prüfung | Die Teilnahme an der Modulprüfung steht Ihnen offen. |
| Nachweis | Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat der HTW Berlin. |
Der Alumni-Rabatt auf ein Einzelmodul ist etwas anderes als der Nachlass von 500,00 € auf die Studiengebühr des gesamten Programms. Beides lässt sich nicht kombinieren, weil es sich auf verschiedene Angebote bezieht.
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Im Zweifel fragen
Ordnungen sind Rechtstexte, und Rechtstexte beantworten nicht jede Frage aus dem Studienalltag. Das Programm-Management ordnet Ihren Fall ein und sagt Ihnen, welcher Paragraf gemeint ist.
Programm-Management schreiben (öffnet in neuem Tab)Grundlage sind die Studien- und Prüfungsordnung in der Lesefassung (öffnet in neuem Tab) sowie die Zugangs- und Zulassungsordnung (öffnet in neuem Tab). Die Regelung zur Gebühr ab dem sechsten Semester steht in § 2 Abs. 3 der Gebührenordnung für weiterbildende Master-Studienprogramme.
